Gemeindevertreter / innen
Die direkt mit der Kommunalwahl gewählte Gemeindevertreterversammlung („Gemeindeparlament“) als Vertretung des Volkes ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ist das zentrale Willensbildungsorgan der Gemeinde, trifft durch Beschlüsse und Wahlen alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.
Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindevertreterversammlung sind:
Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindevertreterversammlung sind:
- Der Erlass der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung zu führen ist.
- Der Erlass von Satzungen, die die Gemeinde betreffen, z.B. Bebauungspläne, Gebührenordnungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Steuern, Gebühren usw.) sowie die Feststellung der Haushaltssatzung (Haushaltsplan).
- Die Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder, außer dem Bürgermeister, der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird.
Die Gemeindevertreterversammlung, deren Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind, beschließt im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und Zuständigkeiten im Einzelnen, was in der Gemeinde zu geschehen hat. Vorzubereiten und auszuführen hat diese Beschlüsse dann der Gemeindevorstand.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gemeindevertreterversammlung und der Ausschüsse ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Die CDU stellt in der aktuellen Wahlperiode (2011 – 2016) insgesamt 7 der 19 Gemeindevertreter in Messel. Darüber hinaus stellt die CDU einen der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertreterversammlung.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gemeindevertreterversammlung und der Ausschüsse ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Die CDU stellt in der aktuellen Wahlperiode (2011 – 2016) insgesamt 7 der 19 Gemeindevertreter in Messel. Darüber hinaus stellt die CDU einen der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertreterversammlung.






