Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss
Während die Gemeindevertreterversammlung grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, welche Ausschüsse sie bilden will, handelt es sich beim Haupt- und Finanzausschuss um einen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschuss. Er befasst sich mit sämtlichen Finanzangelegenheiten der Gemeinde, berät den Haushaltsplan und gibt eine abschließende Empfehlung betreffend aller Anträge und Vorlagen für die Gemeindevertreterversammlung ab.
Die CDU stellt zwei Ausschussmitglieder.
Die CDU stellt zwei Ausschussmitglieder.






